DAS LEISTEN WIR
Unsere Pflegeleistungen orientieren sich immer am individuell notwendigen Bedarf. Es ist uns sehr wichtig, dass unseren Bewohnern so viel wie möglich an Selbstständigkeit erhalten bleibt. Dabei legen wir sehr großen Wert auf eine liebevolle und bewohnergerechte Betreuung.
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), der anhand gesetzlich vorgegebener Kriterien prüft, ob ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten, hat uns 2017 mit der Note 1,3 bewertet. Darauf sind wir stolz. Der detaillierte MDK-Prüfbericht steht Ihnen hier zum Download bereit.
UNSERE PFLEGESÄTZE
Unsere Heimkosten nach Pflegegrad für die vollstationäre Betreuung im offenen und beschützten Wohnbereich finden Sie nachfolgend (gültig ab 01.01.2023):
Bitte beachten Sie, dass der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt wurde. Der Eigenanteil reduziert sich um den jeweiligen prozentualen Zuschuss der Pflegekasse.
Entgeltaufstellung/Unsere Heimkosten für Kurzzeitpflege im offenen und beschützten Wohnbereich (gültig ab 01.01.2023)
Von der Pflegekasse erhalten Sie pro Jahr 1.774,00 € für Pflegeaufwendungen im Rahmen einer Kurzzeitpflege (KZP). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Einzelzimmerzuschlag sind selbst zu leisten (Eigenanteil).
Der Eigenanteil (Doppelzimmer) beläuft sich aktuell auf 37,93 € pro Tag.
Der Eigenanteil (Einzelzimmer) beläuft sich aktuell auf 42,93 € pro Tag.
Das vereinbarte Entgelt beträgt (kal. tägl.)
Für die Verhinderungspflege (1.612,00 €/jährlich) gelten die gleichen Preise (max. Dauer der VHP 17 Tage).
Für weitere Informationen bezüglich der Kurzzeitpflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie unsere Einrichtung besichtigen wollen, bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.